Wir beantragen, dass aufgrund der aktuellen und mittelfristigen Haushaltssituation eine erneute Befragung der Bürgerinnen und Bürger zeitnah zur Stadt-Umland-Bahn (StUB) erfolgt. Wir beziehen uns auf § 3 letzter Satz der „Verwaltungsvereinbarung über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach“.
Begründung:
Sie selbst, Herr Oberbürgermeister, nennen den drastischen Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen als „die größte Krise der städtischen Finanzen seit dem Zweiten Weltkrieg“. Deshalb „stehen Verwaltung und Politik nun vor der großen Herausforderung, mehr Einnahmen zu erwirtschaften und Ausgaben zu senken. Es geht dabei um die Frage, zu welchen Leistungen wir nicht verpflichtet sind…“
Da mit den Baumaßnahmen zur StUB noch nicht begonnen wurde und noch einige Hürden zu überwinden sind, ist eine Verpflichtung zum Bau noch nicht gegeben.
Genau diese Frage stellt sich mit der StUB und allen damit verbundenen Maßnahmen, wie eben auch das Unterquerungsbauwerk BAB A73, das durch die StUB wesentlich massiver und damit teurer dimensioniert wird.
Denn die Bürgerinnen und Bürger wussten nicht, dass sich die Stadt in der „größten Krise der städtischen Finanzen..“ befindet. Sie wussten auch nicht, dass sie sich ab jetzt auf eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer - eine Haupteinnahmequelle der Stadt – und anderer finanzieller Maßnahmen einstellen müssen, was im gleichen Maße auch für die Wirtschaft gilt. Es muss nicht nur an eine Erhöhung der finanziellen Belastung der Bürger und der Wirtschaft gedacht werden, sondern auch an umfassende finanzielle Sparmaßnahmen. Und die StUB ist hier das Mega-Sparprojekt schlechthin.
Es ist daher rechtsstaatlich und demokratisch zwingend erforderlich, die Bevölkerung ein weiteres Mal zu befragen.
Zwar hat der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung beschlossen, dass es in der neuen Fassung von § 3 der Verwaltungsvereinbarung über den Zweckverband heißt: „Zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs in die Bauphase verpflichten sich die Vertragsparteien, dem Austritt eines Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung nicht zuzustimmen.“
Aber es heißt auch in § 3, letzter Satz:“ Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (Art. 44 Abs. 3 KommZG) bleibt hiervon unberührt.“
Und darauf beziehen wir uns mit unserem Antrag: Denn wenn „die größte Krise der städtischen Finanzen seit dem Zweiten Weltkrieg“ kein wichtiger Grund ist, was ist er dann?!
Begründung unseres Antrags zur Stadtumlandbahn, die wir zu Protokoll gegeben haben
Schließlich waren wir schon immer gegen dieses aus der Zeit gefallene Projekt. Ich habe das seit 2020 immer wieder in meinen Haushaltsreden thematisiert. Und es soll auch ein Zeugnis für zukünftige Historiker sein, dass Kommunalpolitiker nicht jeden Unsinn mitmachen.
Unser Antrag ist sachlich und vor allem finanziell dringend notwendig und müsste allein auf Grund „der Pleite unserer Stadt“, wie dies ein Stadtratskollege ausgedrückt hat, angenommen werden. Schließlich wäre der knappe Ausgang des Referendums zu Gunsten der StUB nicht erfolgt, wäre die kurz nachher erfolgte Offenbarung der Haushaltsmisere vorher bekannt geworden. So bleibt ein schaler Nachgeschmack.
Deshalb ist unserer Meinung nach ein neuer Bürgerentscheid erforderlich, wie es unser Antrag ausführt.
Zu Recht bezeichnet der OB die Stadtfinanzen als „die größte Krise der städtischen Finanzen seit dem Zweiten Weltkrieg“.
Überall muss gespart werden, besonders bei unserer jungen Generation in den Schulen und Kindergärten, aber auch bei der Kultur. Und ob selbst der abgespeckte Haushalt überhaupt von der Regierung Mittelfranken genehmigt wird, steht in den Sternen.
Von den Befürwortern der StUB wird immer gesagt, der Entscheid sei endgültig, was auch immer komme. Aber das ist falsch, wie in unserem Antrag ausgeführt wird:
Zwar hat der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung beschlossen, dass es in der neuen Fassung von § 3 der Verwaltungsvereinbarung über den Zweckverband heißt: „Zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs in die Bauphase verpflichten sich die Vertragsparteien, dem Austritt eines Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung nicht zuzustimmen.“
Aber es heißt auch in § 3, letzter Satz:“ Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (Art. 44 Abs. 3 KommZG) bleibt hiervon unberührt.“
Und auch die Regierung von Mittelfranken gibt uns Recht. Ich zitiere die Erlanger Nachrichten vom 03.10.2024:
Die Regierung von Mittelfranken kommt nun aber nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft im StUB-Zweckverband aus wichtigem Grund weiterhin "ausdrücklich erhalten" bleibt. "Auch die grundsätzliche Möglichkeit zur Auflösung eines Zweckverbandes [...] könnte nicht über eine Verwaltungsvereinbarung ausgeschlossen werden", heißt es in einem Schreiben der Regierung weiter. "Eine Beendigung des Planungs- und im weiteren Verlauf auch des Bauprozesses über einen Ausstieg aus dem Zweckverband oder dessen Auflösung" sei den drei Städten Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach deshalb "auch weiterhin grundsätzlich unbenommen".
Aufgrund der Haushaltslage der drei Städte handelt es sich bei einer Ablehnung unseres Antrags um „Haushaltsuntreue“. Jeder Unternehmer müsste sich hierfür verantworten, nur die öffentlichen Amtsträger bleiben strafrechtlich verschont, was die AfD schon immer ändern wollte.
Und darauf beziehen wir uns mit unserem Antrag: Denn wenn „die größte Krise der städtischen Finanzen seit dem Zweiten Weltkrieg“ kein wichtiger Grund ist, was ist er dann?!
Deshalb fordern wir Sie hiermit auf - vor allem die CSU-Fraktion, die doch selbst gegen die StUB votiert hat - aber auch die anderen nicht ideologisch verblendeten Stadträte: stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank.