Erlanger Oberbürgermeister als Wiederholungstäter verurteilt
Immer wieder hat der Oberbürgermeister sein Neutralitätsgebot verletzt und sich öffentlich abwertend bis verleumderisch über die Alternative für Deutschland (AfD) geäußert. Dabei hat er sogar die Auflagen aus verlorenen Prozessen vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach missachtet und versucht, sich durch trickreiche Winkelzüge herauszureden.
Das hat nun dem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz gereicht und ihn bzw. seinem Dienstherrn die Stadt Erlangen zu einem "gnädigen" 1.000 € Ordnungsgeld verurteilt, nebst allen Kosten des Rechtstreits über mehrere Instanzen.
Das hat nun dem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz gereicht und ihn bzw. seinem Dienstherrn die Stadt Erlangen zu einem "gnädigen" 1.000 € Ordnungsgeld verurteilt, nebst allen Kosten des Rechtstreits über mehrere Instanzen.

Siegfried Ermer