Es handelt sich um keinen Dringlichkeitsantrag, da eine Entscheidung darüber, wie viele sog. Flüchtlinge in Erlangen aufgenommen werden, nicht von einer Forderung des Stadtrats abhängt, sondern von den Regelungen und Vorgaben des Bundes. Noch immer ist der Bund dafür zuständig. Es ist nicht gut, wenn einige Stadträte Bundespolitik zur Kommunalpolitik umfunktionieren wollena