Dringlichkeitsantrag: Überprüfung der Maskenpflicht für Einzelhandel und Marktbetreiber
- AfD Erlangen
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Der Berliner Senat hat am 28.Mai 2020 die neunte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Berlin beschlossen. Diese beinhaltet folgende Regelung:
"Für das Verkaufspersonal im Einzelhandel gilt nicht die Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen."
Eine solche Entscheidung zeigt Verständnis für eine Berufsgruppe, die oft mehrere Stunden ohne Unterbrechung mit behinderter Mund-Nasen Atmung zurecht kommen und Verkaufsgespräche unter erschwerten Bedingungen führen muss.
Viele Ärzte haben dazu ihre gesundheitlichen Bedenken geäußert, so z.B. Edwin Bölke im aerzteblatt.de vom 27. April 2020. Oder Herr Prof. Christian Drosten: „Ich denke, dass sich ein starker Verdünnungseffekt einstellt und gerade eine Komponente von Aerosol-Übertragung, die offenbar jetzt immer mehr auch angenommen wird, sicherlich im Freien viel weniger eine Rolle spielt“.
Auch die Betreiber der Erlanger Marktstände beklagen die Maskenpflicht, da eine Ansteckung mit dem Corona Virus im Freien kaum eine Gefahr darstellt. Sie alle würden eine Aufhebung dieser Vorschrift - selbstverständlich unter Beibehaltung der Mindestabstände - sehr begrüßen, vor allem im Hinblick auf die kommenden heißen Sommermonate.