Redebeitrag zu 2G und 3G

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Das ohnehin problematische 3G Modell, geimpft, getestet und genesen soll nunmehr durch das strengere 2G Modell abgelöst werden, was ungeimpfte die sich nicht innerhalb der letzten 6 Monate mit dem Virus infiziert haben von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausschließt.


Auch mehrfach geimpfte stellen weiterhin eine Gefahr für die Verbreitung des Virus dar, ebenso genesene. Ein Ausschluss der einzigen Gruppe, welche vor Beginn der Veranstaltung nachweist, eben nicht mit dem Virus infiziert zu sein, ist somit mehr als fahrlässig, sie ist stigmatisierend. Dass auch geimpfte und genesene sich anstecken können wird hier bewusst ignoriert. Auch mit einer Impfung kann das Virus zu einer Weiterverbreitung beitragen und macht den Infizierten mit und ohne Impfung zum Träger der Krankheit.


Es ist ein elementarer Widerspruch, wenn Personen ausgeschlossen werden, die negativ getestet wurden, aber Personen ohne Test zugelassen werden, weil sie geimpft oder genesen sind, aber dennoch Virusträger sein können.


Anders als bei privatwirtschaftlichen Veranstaltungen, deren Träger frei entscheiden können, wen sie zulassen, kommt es bei staatlichen/öffentlichen zugänglichen Veranstaltungen, wie auch einer Stadtratssitzung, zu einem Konflikt mit dem grundrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz.


Dass eine Impfung einem schweren Verlauf der Krankheit vorbeugen kann, soll hier nicht angezweifelt werden. Wenn allerdings der Impfschutz nach einigen Monaten nachlässt und eine Booster-Impfung wie empfohlen angewendet werden muss, um wieder vollständig geschützt zu sein, so erhöht sich die Anzahl benötigter Impfungen konsekutiv alle 6 Monate weiter. Auch die Tatsache, dass es im Winter wieder vermehrt erhöhte Inzidenzen geben wird, spielt einer Politik der Angst und Verunsicherung in die Karten. Dass niemand gezwungen wird sich zu impfen, jedoch mit immer weiteren Repressalien zu kämpfen hat und durch eine andauernde Stigmatisierung immer weiter von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen wird ist empörend. Daher ist der vorliegenden, angeblich dringliche Antrag, strikt abzulehnen.